Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§3 Absätze 1 bis 4 und 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von §14 des HessBGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Juli 2022 durchgeführten Selbstbewertung.
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit §3 Absatz 1 der HVBIT und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a. Schriftgrafiken
Es sind teilweise Schriftgrafiken enthalten.
Maßnahmen: Bis 30. Juni 2023 ist die barrierefreie Seite geplant.
Die Bedienelemente, z.B. Buttons enthalten teilweise keine Alternativtexte.
Maßnahmen: Bis 30. Juni 2023 ist die barrierefreie Seite geplant.
Die jeweiligen Seiten haben keinen individuellen Seitentitel.
Maßnahmen: Bis 30. Juni 2023 ist die barrierefreie Seite geplant.
Kein Anwendungsfall.
Es liegen keine Inhalte vor, die nicht in den Anwendungsbereich des §3 Absatz 1 HVBIT fallen.
Diese Erklärung wurde am 28. Oktober 2022 aktualisiert.
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an.
Kontaktaufnahme
mit dem Bürgertelefon
Telefon: +49 611 32 111 000
Ansprechperson Barrierefreiheit der Hessische Staatskanzlei
Abteilung Information/Frau Wilbert
Telefon: +49 611 32 11 3693
E-Mail: neuemedien@stk.hessen.de
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht, sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Neuen Bäue 2
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 2901
E-Mail: ueberwachung-lbit@rpgi.hessen.de