Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter DIGI-EXPERT-HESSEN.de veröffentlichten Websites des Landes Hessen.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§3 Absätze 1 bis 4 und 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von §14 des HessBGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Juli 2022 durchgeführten Selbstbewertung.

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar.

Unvereinbarkeit mit der HVBIT

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit §3 Absatz 1 der HVBIT und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Barriere:

a. Schriftgrafiken

Es sind teilweise Schriftgrafiken enthalten. 
Maßnahmen: Bis 30. Juni 2023 ist die barrierefreie Seite geplant.

b. Alternativtexte

Die Bedienelemente, z.B. Buttons enthalten teilweise keine Alternativtexte. 
Maßnahmen: Bis 30. Juni 2023 ist die barrierefreie Seite geplant.

c. Dokumententitel

Die jeweiligen Seiten haben keinen individuellen Seitentitel.
Maßnahmen: Bis 30. Juni 2023 ist die barrierefreie Seite geplant.

 

Unverhältnismäßige Belastung

Kein Anwendungsfall. 

Kein Anwendungsfall 

Es liegen keine Inhalte vor, die nicht in den Anwendungsbereich des §3 Absatz 1 HVBIT fallen. 

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit :

Diese Erklärung wurde am 28. Oktober 2022 aktualisiert. 

 

Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an. 

Kontaktaufnahme 
mit dem Bürgertelefon 
Telefon: +49 611 32 111 000 
 
oder bzgl. DIGI-EXPERT-HESSEN über 
E-Mail: sebastian.koester@digitales.hessen.de

Ansprechperson Barrierefreiheit der Hessische Staatskanzlei 

Abteilung Information/Frau Wilbert
Telefon: +49 611 32 11 3693
E-Mail: neuemedien@stk.hessen.de

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht, sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik 
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration 
Sitz: Regierungspräsidium Gießen 

 

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten 
Landesbeauftragte für barrierefreie IT 
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle 
Neuen Bäue 2 
35390 Gießen 
 
Telefon: +49 641 303 2901 
E-Mail: ueberwachung-lbit@rpgi.hessen.de